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DIN EN 17975: Gruppen-Lockout bei mehreren Personen

Mehrere Personen beim Lockout eindeutig absichern


DIN EN 17975 Gruppen-Lockout bei mehreren Personen

Arbeiten mehrere Personen gleichzeitig an einer Maschine oder Anlage, muss die persönliche Absicherung eindeutig organisiert sein. Die DIN EN 17975 beschreibt dafür Verfahren und Hilfsmittel für den Gruppen-Lockout mit persönlichen Schlössern.

Bei Instandhaltungsarbeiten sind häufig mehrere Personen beteiligt. Mechanik, Elektrik, Produktion oder externe Dienstleister können gleichzeitig an unterschiedlichen Bereichen einer Maschine oder Anlage arbeiten.

Entscheidend ist, dass alle Beteiligten während ihrer Arbeiten persönlich gegen eine unbeabsichtigte Wiederherstellung gefährlicher Energien geschützt sind. Dafür muss die Lockout-Maßnahme eindeutig organisiert sein.

Jeder Beteiligte benötigt seine persönliche Absicherung

Die Lockout-Verwaltung beschreibt Regeln für das Anbringen und Entfernen der verwendeten Absperrvorrichtungen. Dabei berücksichtigt die DIN EN 17975 sowohl die Verriegelung der Energie- und Fluid-Absperrpunkte als auch die persönliche Absicherung der beteiligten Personen.

Ein wesentliches Prinzip ist dabei die eindeutige persönliche Zuordnung: Solange eine Person durch ihr persönliches Sicherheitsschloss in den Lockout eingebunden ist, kann die Sicherung nicht regulär vollständig aufgehoben werden, ohne dass dieses Schloss entfernt wurde.

Das verhindert beispielsweise, dass eine Maschine wieder mit Energie versorgt wird, während eine beteiligte Person ihre Arbeiten noch nicht beendet hat.

Blockierbügel für kleinere Gruppen

Eine einfache Möglichkeit für mehrere Beteiligte ist ein Lockout-Blockierbügel. Er wird am gesicherten Energietrennpunkt beziehungsweise an der vorgesehenen Lockout-Vorrichtung angebracht und bietet mehrere Schließpositionen.

Jede beteiligte Person kann daran ihr eigenes Sicherheitsschloss anbringen. Die Verriegelung lässt sich erst vollständig entfernen, nachdem alle persönlichen Schlösser abgenommen wurden.

Die DIN EN 17975 berücksichtigt Schließbügel ausdrücklich als Bestandteil der Schlossverwaltung.

MAKRO IDENT bietet Brady Blockierbügel in verschiedenen Ausführungen für unterschiedliche Anforderungen und Gruppengrößen an.

Gruppenverschlusskästen bei komplexeren Lockouts

Werden an einer Maschine mehrere Energie- und Fluidquellen gesichert oder sind größere Arbeitsgruppen beteiligt, können Gruppenverschlusskästen – auch Lockboxen genannt – eingesetzt werden.

Dabei werden die Energietrennpunkte mit den dafür vorgesehenen Lockout-Vorrichtungen und Schlössern gesichert. Die zugehörigen Schlüssel werden anschließend im Gruppenverschlusskasten verwahrt. Die beteiligten Personen sichern wiederum den Zugang zu diesen Schlüsseln mit ihren persönlichen Sicherheitsschlössern.

Die DIN EN 17975 nennt Schlüsselkästen ausdrücklich als Möglichkeit für das Lockout-Management und verbindet deren Sicherung mit der Verantwortung des LOTO-Beauftragten und der beteiligten Personen.

Dadurch muss nicht jede Person an jedem einzelnen Energietrennpunkt ein eigenes Schloss anbringen. Gleichzeitig bleibt die persönliche Absicherung erhalten.

Gruppen-Lockout eindeutig organisieren

Je mehr Personen, Arbeitsgruppen und Energietrennpunkte beteiligt sind, desto wichtiger werden klare Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Schlossverwaltung.

MAKRO IDENT bietet dafür das komplette Brady-Programm mit persönlichen Sicherheitsschlössern, Blockierbügeln, Gruppenverschlusskästen, Schlossverwaltungs- und Aufbewahrungssystemen sowie individuell zusammengestellten Lockout-Lösungen.

Auch unterschiedliche Schlossfarben können zur organisatorischen Trennung von Funktionen oder Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Für umfangreichere Anforderungen erstellt MAKRO IDENT außerdem kundenspezifische Schließpläne als Sonderanfertigung.

Welches Gruppen-Lockout-Verfahren geeignet ist, hängt von der jeweiligen Anlage, der Anzahl der Energietrennpunkte, den beteiligten Personen und den betrieblichen Abläufen ab.

Das entscheidende Prinzip bleibt jedoch gleich: Jede beteiligte Person sollte während ihrer Arbeit persönlich in die Lockout-Sicherung eingebunden sein – und die vollständige Aufhebung der Sicherung darf nicht erfolgen, solange diese persönliche Absicherung besteht.

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